Text: „An den Maurer Herrn Ernst Bornkast in Friedrichsgabe Quickborn den 6 Juli 1933 Im Hinblick auf die in Ihrer Wohngemeinde Friedrichsgabe bestehende öffentliche Erregung u. Unsicherheit, auf Grund einer Schlägerei mit dem Landwirtssohn Wülfken in Friedrichsgabe am 29. v. M. [vorigen Monats, d. Verf.], ich infolge dessen für die Sicherheit Ihrer Person nicht einstehen […]
Am Tag nach dem Reichstagsbrand verabschiedeten die Nationalsozialisten am 28. Februar 1933 die „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat“, nach der es u.a. möglich war, politische Gegner in „Schutzhaft“ zu nehmen. Reichsgesetzblatt 1933, Teil 1, S. 83.