Pinneberger Tageblatt, 18.04.1940: „Auf eine Polizeiverordnung wird besonders hingewiesen, wonach die Zivilarbeiter und –Arbeiterinnen polnischen Volkstums einem Ausgehverbot unterliegen, das in der Zeit vom 1. April bis 30. September die Stunden von 21 bis 5 Uhr und in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März die Stunden von 20 bis 6 Uhr umfasst. Während […]