In der Erste Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935 legten die Nationalsozialisten entsprechend ihrer Rassenideologie fest, wer als Jude oder „Mischling“ zu gelten hat und dementsprechend als Reichsbürger anzusehen sei. Reichsgesetzblatt, Band I, 1935, Blatt 1333 f.
Anfang des Jahres 1946 entfachte in der Neuen Hamburger Presse, die Wochenzeitung für Hamburg und Schleswig-Holstein der britischen Militärbehörden, eine Leserbriefauseinandesetzung, die der Autor Ralph Giordano in Gang setzte. Es ging um die begonnenen und die anstehenden Prozesse gegen Deutsche wegen nationalsozialistischer Gewalttaten und die Frage nach der Schuld: Waren die Deutschen kollektiv für die […]