Das „Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei“ vom 20. Dezember 1934 wandte sich gegen „böswillige“ Angriffe auf den nationalsozialistischen Staat und die NS-Organisationen und war ein juristisches Machtmittel, um gegen jegliche Form von Kritik an dem Nationalsozialismus vorgehen zu können. In die Mühlen dieses Gesetzes geriet auch die 1890 in Rodenburg geborene Dorothea […]
Reichsgesetzblatt 1934, Teil I, Blatt 1269 – 1271.