In jährlichen Abständen hatten die NSDAP-Kreisleiter einen vertraulichen Begutachtungsbogen über die NSDAP-Ortsgruppenleiter auszufüllen und der Führungspersonalakte beizufügen. (Quelle: Landesarchiv Schleswig-Holstein, Abt. 352 Itzehoe Nr. 538)..