Im Rahmen des nationalsozialistischen „Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses” wurden zwischen 1933 und 1945 Tausende von vermeintlich „erbkranken” Menschen in Deutschland zwangssterilisiert. Davon waren auch mindestens drei Horster Einwohner betroffen. Ein herausragendes Beispiel ist die Zwangssterilisierung einer Horster Mutter von sieben Kindern, die als Zweijährige bei einem Verkehrsunfall ein Auge verloren hatte und 1936 vom Amtsarzt als „schwachsinnig” diagnostiziert wurde. Im Laufe des Verfahrens wurden die Lehrer der Horster Volksschule aufgefordert, Gutachten über ihre schulpflichtigen Kinder J., K. und P. abzugeben, um damit zu belegen, dass in der Familie „Erbkrankheiten” vorlagen. Die Horster Lehrer Biernd, Kjer und Rektor Körner begutachteten schwache Leistungen, schwache Begabungen und wenig Fleiß, aber gute Gesundheit. Der Horster Amtssekretär Sievers schrieb am 29. September 1936 an das Gesundheitsamt Itzehoe: „Meine Bemühungen, Frau (…) zu der Sache freiwillig zu bewegen, verliefen ergebnislos. Ich bitte um weitere Anweisung.” Die zwangsweise „Vorführung” der Frau zur Sterilisation im Glückstädter Krankenhaus wurde am 2. Oktober 1936 veranlasst.
Quelle: Horst Lexikon, Horst 2009