Der Kunstmaler Wolfgang Freiherr von Sternenfels und das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“

Der Künstler Wolfgang Freiherr von Sternenfels, ca. Ende der 1940er Jahre
Mitteilung des Gesundheitsamtes Pinneberg an Wolfgang von Sternenfels (Landesarchiv Schleswig-Holstein)
Handakte des Oberreichsanwalts beim Volksgerichtshof in der Strafsache gegen Wolfgang von Sternenfels wegen 'Zersetzung der Wehrkraft' (Quelle: Bundesarchiv Berlin)
Diagrammdarstellung des Ehegesundheitsgesetzes (Quelle: Reichsorganisationsleiter der NSDAP (Hg.): Organisationsbuch der NSDAP. 4. Auflage. München 1937, S. 536.)
Ölgemälde 'Pferde in brennender Steppe' von Wolfgang Freiherr von Sternenfels in Zusammenarbeit mit A. Roloff, 1969 angefertigt (Foto: R. Gloege)
11. Juli 1939
Kieler Straße 40, Quickborn

Personen, die durch wiederholt nonkonformes Verhalten und psychische Auffälligkeiten in Erscheinung traten oder denen man eine Nervenkrankheit nachsagte, wurden nicht nur sozial gemieden, sondern oftmals als unheilbar krank angesehen.[1] Psychische oder geistige Erkrankung wurden hierbei oftmals auf degenerierte Erbanlagen zurückgeführt. Da nach den Vorstellungen der nationalsozialistischen Eugenik und „Rassenhygiene“ sich der Mensch in höherwertige und minderwertige Typen einteilen lasse und sich die Wertigkeit eines Menschen vererbe, war es das erklärte Ziel, bei Personen mit „nachteiligem“ Erbgut die Reproduktion zu unterbinden. Hierzu verabschiedeten die Nationalsozialisten das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“. Dieses Gesetz, das am 1. Januar 1934 in Kraft trat, ermöglichte die Sterilisation von Menschen, die an „angeborenem Schwachsinn“, Schizophrenie, „manisch-depressiven Irresein“, Epilepsie, erblicher Blindheit oder Taubheit und schweren körperlichen Fehlbildungen erkrankt waren.[2] In den Ausführungsbestimmungen des Gesetzes wurde jedoch auch deutlich, dass nicht nur medizinische Kriterien eine Rolle spielten, sondern auch soziale Merkmale in die Entscheidungsfindung einflossen, etwa dadurch, dass in Prüfungsfällen auch geistige Leiden oder „Abnormalitäten“ nichterblicher Natur, wie z.B. „auffallender Charakter, verbrecherische oder asoziale Veranlagung“, nachgefragt wurden.[3]

Eine Sterilisation wurde von den an den Amtsgerichten angegliederten Erbgesundheitsgerichten angeordnet, in denen jeweils ein Richter und zwei Ärzte über die Fälle entschieden. Die betroffene Person wurde anschließend schriftlich aufgefordert, den Eingriff innerhalb einer Frist durchführen zu lassen. Die Zerstörung der Fortpflanzungsfähigkeit konnte zwangsweise vollstreckt werden, wenn sich die aufgeforderte Person der Operation widersetzte. Gemeldet wurden die Fälle den Erbgesundheitsgerichten von beamteten Ärzten der Kreisverwaltung bzw. des Gesundheitsamtes, von Kranken-, Straf- und Pflegeanstaltsleitern und von allen Personen, die beruflich mit Patienten in Kontakt kamen, wie z.B. Hebammen, Ärzte und Fürsorgerinnen.[4] Insgesamt wurden rund 350.000 Frauen und Männer im „Dritten Reich“ zwangssterilisert.[5] Schätzungen gehen davon aus, dass ein Prozent aller gebärfähigen Frauen unfruchtbar gemacht wurde.[6]

In der Landgemeinde Quickborn gehörte der Kunstmaler und Zeichner Wolfgang Freiherr von Sternenfels zu den Personen, die von dem „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ betroffen waren. Dieser wurde am 9. Dezember 1909 in Ravensburg geboren und entstammte einer adligen Familie. Er besuchte bis 1929 das Humanistische Gymnasium in Tübingen und begann anschließend zunächst ein Studium der Tierarzneikunde, wechselte aber noch im gleichen Jahr zur Münchener Kunstakademie.[7] Das Kunst-Studium führte er in Freiburg, Tübingen und Stuttgart fort[8] und besuchte ab Februar 1933 die Hamburger Kunstschule am Lerchenfeld. Nach Hamburg hatte von Sternenfels 1932 seinen Wohnsitz verlegt. Hier verlobte er sich 1933 mit der in Quickborn geborenen Kontoristin Grete Lüdemann,[9] die er 1934 heiratete.[10] Beide wohnten in der Fenerlingstraße im Hamburger Stadtteil Harburg,[11] wo von Sternenfels in den Jahren 1934 bis 1938 in der Autofabrik „Vidal & Sohn Tempo Werke“ als Lakierer arbeitete.[12]

1930 trat bei Wolfgang von Sternenfels erstmals eine psychische Erkrankung auf, die zu einem Aufenthalt in der Psychiatrischen Abteilung des Bürgerhospitals in Stuttgart führte.[13] 1938 erlitt er während der Arbeit in der Autofabrik einen Nervenzusammenbruch, durch den er erneut in ein Krankenhaus kam. Sechs Wochen verblieb er in der Psychiatrische und Nervenklinik Friedrichsberg. Nach Ansicht von Wolfgang von Sternenfels war es hier der Direktor der Klinik und Neurologe Prof. Dr. Bürger-Prinz, der mitverantwortlich war für ein Gutachten, dass wegen seiner Erkrankung an Schizophrenie die Sterilisation befürwortete.[14] Am 20. August 1938 – Wolfgang von Sternenfels war inzwischen schon wieder aus der Klinik entlassen und hatte sich in Quickborn niedergelassen[15]  – folgte das Erbgesundheitsgericht in Hamburg der Empfehlung des Gutachtens und wies die Unfruchtbarmachung an.[16] Hiermit nicht einverstanden, versuchte Wolfgang von Sternenfels den Beschluss abzuändern, sodass es am 21. Oktober 1938 zu einem Revisionverfahren vor dem Hamburger Erbgesundheitsobergericht kam. Aus unbekannten Gründen zog von Sternenfels während der Verhandlung seine Beschwerde zurück, sodass der Beschluss der Unfruchtbarmachung rechtskräftig wurde.[17]

Nach Quickborn war Wolfgang von Sternenfels Mitte Mai 1938  zugezogen. Er wohnte vier Wochen bei dem Ingenieur Jasper Schomacker in der Pinneberger Straße und zog dann in eine Wohnng in der Kieler Straße.[18] In der Landgemeinde arbeitete Wolfgang von Sternenfels 1938 und 1939 als technischer Zeichner bei der Abwasserverwertungs GmbH Berlin, die in der Adolf-Hitler-Straße (heute Harksheider Weg) im Haus des Dentisten Schäffer eine Außenstelle für Groß-Hamburg betrieb.[19]

Hinsichtlich des Beschlusses der Unfruchtbarmachung suchte Wolfgang von Sternenfels noch einmal den Amtsarzt Dr. Edmund Steinebach in Pinneberg auf, um in einem persönlichen Gespräch zu klären, ob sich nicht ein Ausweg finden ließe und ob die Durchführung vermieden werden könnte. Der Amtsarzt hingegen lehnte dieses ab und schrieb von Sternefels am 10. Dezember 1938 per Einschreiben: „Sie werden hierdurch erneut aufgefordert, sich innerhalb von 14 Tagen zur Vornahme der Operation in ein dazu ermächtigtes Krankenhaus zu begeben. Sollten Sie mir bis zum 28. Dezember nicht mitgeteilt haben, dass dies geschehen ist, werde ich Ihre zwangsweise Einweisung durch die Polizeiverwaltung veranlassen.“ [20] Durch „geschickte Ausreden“ [21] gelang es von Sternenfels, den chirurgischen Eingriff noch einige Monate hinauszuzögern und erst am 11. Juli 1939 im Lohmühlenkrankenhaus in Hamburg vornehmen zu lassen. Nach vier Tagen konnte er das Krankenhaus wieder verlassen und kehrte zurück nach Quickborn.[22]

Nach der Operation verschlechterte sich der Gesundheitszustand von Wolfgang von Sternenfels. Nach Auskünften seiner Frau veränderte sich sein Charakter. Er wurde reizbar und war „von jeder diplomatischen Schlauheit verlassen.“ [23] Ende Juni 1941 meldete er sich nach seiner Geburtsstadt Ravensburg ab,[24] um hier seinem Beruf als Kunstmaler nachzugehen. Hier fiel er auf, weil er am Grab seines Vaters Zieharmonika spielte. Außerdem soll er bei seinen Malarbeiten im Freien Spendensammlern gegenüber geäußert haben: „Nicht für Kanonen, sondern für Butter arbeite ich.“ Zudem habe er „Heil Moskau“ gerufen.[25] Dieses Verhalten führte am 12. Juli 1941 zu einer Festnahme durch die Polizei. Im Gefängnis Ravensburg wurde er durch Schläge mit dem Schlüssel an den Kopf, dem Eintauchen in kaltes Wasser und durch Fesseln misshandelt. Nach fünf Tagen wurde er von hier aus in die Heilanstalt Weissenau gebracht.[26] Diese war eingebunden in die „Euthanasie“-Tötungen der zentral gesteuerten Aktion „T4“. Vor seiner Ankunft in die Heilanstalt wurden von hier aus mehr als 600 Patienten in die „Euthanasie“-Tötungsanstalt nach Grafeneck gebracht und dort vergast.[27] Wolfgang von Sternenfels gehörte nicht zu ihnen. Er konnte Mitte September 1941 die Heilanstalt wieder verlassen, kam zunächst im damaligen Warthegau unter und zog Anfang Juni 1942 zurück nach Quickborn.[28]

Bereits vorher, im März 1942, wurde die Ehe mit Grete von Sternenfels geschieden. Beide verblieben aber weiterhin in der Wohnung in der Kieler Straße.[29] Über ein Jahr schien es zunächst verhältnismäßig ruhig um Wolfgang von Sternenfels geblieben zu sein. Dann, am 22. Dezember 1943, schien es zwischen den geschiedenen Eheleuten zu einem ernsthaften Streit gekommen zu sein. Die Ex-Ehefrau zeigte Wolfgang von Sternenfels wegen Bedrohungen und politischen Äusserungen bei der Ortspolizeibehörde Quickborn an und machte geltend, dass ein weiteres Zusammenleben für sie unerträglich sei.[30] Hierauf wurde Wolfgang von Sternenfels festgenommen und dem Amtsgericht Pinneberg vorgeführt. Die Geschiedene hatte vermutlich den Vorwurf der Bedrohung wieder zurückgenommen, denn einen Tag später wurde er mangels Tatverdachts wieder aus dem Gefängnis entlassen.[31] Was an Beschuldigungen blieb, waren seine politischen Äußerungen. Nach den staatsanwaltlichen Ermittlungen soll Wolfgang von Sternenfels geäußert haben: „Der Deutsche sei viel schlechter als der Russe. Er würde gern gegen die Deutschen auf Seiten der Russen kämpfen. Er hoffe auf Seiten der Russen besseren Zeiten entgegen zu gehen, denn die Deutschen hätten für ihn nichts übrig und daher ihn sterilisiert. Wenn wir heute die Waffen niederlegen würden, dann würde der Russe uns gewiß nichts tun.“ Gegenüber einem Ehepaar habe er sich zudem, so die Ermittlungen, wie folgt geäußert: „Wir Deutschen dürfen den Krieg auf keinen Fall gewinnen. Wenn die Russen hier hineinkönne, dann kämen wir noch mal hoch. In Deutschland gäbe es nicht soviele Bäume, als dann gebraucht würden. Stalin sei ein Mann, der wisse, was er wolle. Er [von Sternenfels, d. Verf.] selbst wäre Revolutionär, wenn er eine Pistole besäße, dann würde er selbst den Führer umbringen.“ [32]

Auch hier soll seine Ex-Frau versucht haben, mäßigend auf die Ermittlungen einzuwirken und auch der Amtsvorsteher der Ortspolizeibehörde, Wilhelm Kolz, soll die Ansicht vertreten haben, dass die sehr belasteten Äußerungen in einem Zusammenhang mit der psychischen Erkrankung standen.[33] Ein vom Oberstaatsanwalt des Sondergerichts Kiel eingeleitetes Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der „Wehrkraftzersetzung“ wurde schließlich wegen der Unzurechnungsfähigkeit des Angeklagten vom Oberreichsanwalt beim Volksgerichtshof im Januar 1945 mit der Auflage eingestellt, den Beschudligten aus Gründen der „öffentlichen Sicherheit“ in eine Heil- und Pflegeanstalt unterzubringen.[34]

Zum Zeitpunkt der Einstellungsverfügung war Wolfgang von Sternenfels bereits in einer Heilanstalt eingewiesen. Er hatte sich wenige Wochen nach der Haftentlassung Ende Januar 1944 nach Süddeutschland abgemeldet[35] und versuchte sich in Stuttgart als freischaffender Künstler zu betätigen. Hier war er erneut auffällig geworden. So soll er während eines Fliegeralarms auf dem Klavier „Die Loreley“ von Heinrich Heine gespielt und in seinen Krankheitserregungszuständen „Heil Moskau“ gerufen haben. Daraufhin wurde er verhaftet und am 22. März 1944 in die nahegelegene Heilanstalt Winnental eingewiesen, wo er bis zur Kriegsendphase verblieb und am 9. April 1945 freikam. In der Heilanstalt Winnental wurde von Stenenfels nach eigenen Angaben von Krankenpflegern geschlagen und nur unzureichend mit Lebensmitteln verpflegt.[36]

Nach seinem zwölfmonatigen Aufenthalt in der Heilanstalt Winnental und der Befreiung durch die Alliierten, kehrte er nach Quickborn in die „Villa Magdalene“ in der Kieler Straße zurück und bezog hier im Erdgeschoss eine Wohnung.[37] In der Nachkriegszeit trat er der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) bei und engagierte sich in der KPD für die Einheitsparteibestrebungen und gegen die Remilitarisierung Westdeutschlands. Tiefe Zerwürfnisse, insbesondere mit dem Ortsvorsitzenden der KPD, Julius Stubbe, führten 1948 zu einem Ausschluss von Wolfgang von Sternenfels aus der KPD und auch aus der VVN Quickborn. Kurzfristig schloss er sich 1948 der neutralistischen Europäischen Volksbewegung Deutschlands (EVD) an, die allerdings bei der Bundestagswahl 1949 bedeutungslos blieb.[38]

Wolfgang von Sternenfels kämpfte in der Nachkriegszeit über viele Jahre für eine Wiedergutmachung für das an ihm begangene Unrecht der zwangsweisen Einweisungen in Heilanstalten und der Sterilisation – und blieb erfolglos. Den weiterhin in Pinneberg beim Kreisgesundheitsamt tätigen Obermedizinalrat Dr. Steinebach, der von Wolfgang von Sternenfels verlangt hatte, sich sterilisieren zu lassen, andernfalls dieses zwangsweise zu veranlassen, zeigte er wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ an. Der Oberstaatsanwalt bei dem Landgericht Itzehoe sah hier jedoch keinen Handlungsbedarf. Er bewertete den Sachverhalt in einem Schreiben vom 1. März 1948 an den Generalstaatsanwalt in Kiel in einer für Wolfgang von Sternenfels diskriminierenden Weise wie folgt: „Das Verhalten des Beschuldigten Dr. Steinebach stellt kein Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar. Seine Tätigkeit bestand nur darin, Sternenfels zur Durchführung der Sterilisationsoperation in die Klinik einzuweisen. (…) Im übrigen ist anzunehmen, dass die Anordnung der Unfruchtbarmachung zu Recht geschehen ist. Wenn man auf Grund der Anzeigenbehauptungen irgendwelchen Zweifeln in dieser Richtung Raum geben wollte, so werden diese meines Erachtens durch den sonstigen Inhalt der Eingaben des Anzeigenden selbst behoben. Stil, Art der Darstellung und Inhalt lassen allenthalben den schweren Psychopathen und seine durch und durch egozentrische Lebensanschauung mit aller Deutlichkeit erkennen.[39]

Auch ein 1948 gestellter Antrag auf Haftentschädigung und eine Beschädigtenrente blieb aussichtslos, da dem Antragsteller ein politischer Hintergrund der Verfolgungsmaßnahmen nicht anerkannt wurde. In einem Schreiben an das Landesentschädigungsamt führte Wolfgang von Sternenfels im September 1957 aus: „Die Unfruchtbarmachung, Minderung meines Lebensglücks in ganz erheblichen Maß, soll wohl durch all die Finten und Winkelzüge der Herren Doktores und ihrer Auftraggeber von den Ministerien auch nach 18 Jahren noch als ganz in Ordnung und gerecht hingestellt werden.[40] Sein Entschädigungsgesuch wurde im Dezember 1957 endgültig abgelehnt. Zwar erkannte das Landesverwaltungsgericht Schleswig-Holstein durchaus an, dass von Sternenfels aufgrund der staatsfeindlichen Rufe „Heil Moskau“ festgenommen und inhaftiert wurde. Da es sich hierbei aber nicht um politisch intendierte Äußerungen handelte, sondern diese in seinen Erkrankungsphasen getätigt wurden, sei die Einweisung in die Heilanstalt kein nationalsozialistisches Unrecht, sondern medizinisch geboten gewesen.

Die Zwangssterilisation blieb ebenso unentschädigt. In dem Ablehnungsbescheid hieß es: „Wie die Ermittlungen ergeben haben, ist die Sterilisation auf Grund eines Beschlusses des Erbgesundheitsgerichtes wegen Schizophrrenie durchgeführt worden. Wer aber auf Grund des Erbgesundheitsgesetzes und bei Beachtung des in diesem Gesetz vorgeschriebenen Verfahrens sterilisiert worden ist, war keinen typisch nationalsozialistischen Gewaltmaßnahmen ausgesetzt.[41] Erst 1982 erhielt Wolfgang von Sternenfels, wie auch Menschen in ähnlich gelagerten Fällen, aufgrund der Verletzung der körperlichen Unversehrtheit durch die Zwangssterilisation eine vom Bundesfinanzministerium erlassene „einmalige Abfindung“ in Höhe von 5.000 DM.[42]

Die fortgesetzte persönliche Herabsetzung zeigte sich bei Wolfgang von Sternenfels noch an einer anderen Stelle: Als er im Jahr 1949 ein zweites Mal heiraten wollte, verweigerte ihm das Standesamt Quickborn die Eheschließung. Dieses berief sich auf das in der NS-Zeit erlassene „Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes“ (kurz: Ehegesundheitsgesetz), nach dem Ehen nicht geschlossen werden konnten, wenn einer der Verlobten entmündigt war, an einer geistigen Krankheit litt oder „Erbkrankheiten“ vorlagen.[43] Erst der Beschluss des Amtsgerichts Itzehoe, in dem darauf hingewiesen wurde, dass dieses Gesetz keine Gültigkeit mehr hatte, machte den Weg zur Heirat frei.[44]

Wolfgang von Sternenfels verließ Ende 1949 Quickborn und zog nach Winnenden in Baden-Würtemberg. Hier betrieb er mit seiner Frau Helene eine Buch-, Kunst- und Papierhandlung.[45] Nebenbei war Wolfgang von Sternenfels weiterhin als Kunstmaler tätig und trat als solcher unter dem Namen Wolf Freiherr von Sternenfels auf. Als er im Jahr 2002 in München verstarb, hinterließ er eine Vielzahl von Bildern und Aquarellzeichnungen, darunter mit Motiven aus seiner einstigen Heimatstadt Quickborn, die auch heute noch im Kunsthandel zu finden sind.

Veröffentlicht von Jörg Penning am

Ein Hinweis zu “Der Kunstmaler Wolfgang Freiherr von Sternenfels und das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“”

  1. Istvan Gyimesi sagt:

    Ich habe eine Bilder von ihm
    Ich würde gerne schätzen lassen

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