Angeklagter im ersten Offenborn-Prozess (Geschäftsnummer 10.0.Js.143.35.A.), Verurteilung am 13.12.1935 wegen Vorbereitung zum Hochverrat zu 6 Jahren Zuchthaus, 6 Jahren Ehrverlust und Zulässigkeit der Polizeiaufsicht.
„.. Gadde ist seit dem Jahre 1932 Mitglied der KPD und der Roten Hilfe. Eine Funktion hat er in der Zeit vor der Machtübernahme – abgesehen von Kurierdiensten – nicht ausgeübt. Er ist im Februar 1933 zum J.-Leiter bei der Unterbezirksleitung Altona ernannt worden und als solcher bei der Wiederanknüpfung der Beziehungen zwischen den Parteiorganisationen und der Unterbezirksleitung tätig geworden, hat auch Beiträg(e) gezahlt. Gadde ist fernerhin Leiter des Verteilerapparates gewesen, eine für die Aufrechterhaltung de(s) organisatorischen Zusammenhaltes der KPD wichtige Funktion.
In seiner Eigenschaft als Versandleiter hat er die Verbreitung der RGO `Der Klassengewerkschaftler´, der durch die Rote Hilfe gelieferten `Solidarität´ und der Zeitungen `Hamburger Volkszeitung´, `Rote Fahne´, `Leninist´, geleitet. …“[1]
Erstellt von Erhard Vogt
[1] Urteil des 3. Strafsenats des Kammergerichts Berlin vom 13.12.1935 (Geschäftsnummer 10.0.Js.143.35.A.), Quelle: Stadtarchiv Elmshorn.