Ferdinand Schramm Kreisleiter der NSDAP 1929-1937

Ferdinand Schramm, ca. Anfang der 1930er Jahre (Foto: Reichstagshandbuch VII)
Der NSDAP-Ortsgruppenleiter Ferdinand Schramm stieg 1929 zum Kreisleiter auf. Foto: Gemeindechronik Halstenbek, Halstenbek 1991
Dockenhudener Chaussee 56, Halstenbek

Ferdinand Schramm wurde am 15.4.1889 in Grünholz/Kreis Eckernförde als Sohn eines Jagdaufsehers geboren. In Quickborn und Bilsen besuchte er die Volksschule. Nach einer Schlosserlehre arbeitete er als Geselle auf der Kaiserlichen Werft in Kiel. Auf der Abendschule erarbeitete er sich die Berechtigung zum Besuch der Ingenieursschule, die er als Diplomingenieur verließ. 1933 legte er zusätzlich noch die Meisterprüfung ab. Schramm nahm am 1. Weltkrieg zwischen 1914 und 1918 teil und erhielt das Eiserne Kreuz II. Klasse. Ab 1921 arbeitete er bei den Schiffswerken und Maschinenfabrik Hamburg als Betriebsingenieur. 1926 machte sich der soziale Aufsteiger Schramm in Halstenbek selbständig mit seinem eigenen Schlosserbetrieb.
Politisch hatte sich Schramm vor seinem Beitritt zur NSDAP am 5 . Mai 1927 unter der Mitgliedsnummer 61.010 nicht hervorgetan. Ebenfalls 1927 trat er der SA bei, in der er bis zum SA-Gruppenführer ehrenhalber aufstieg (1942). Ab 1928 leitete er die von ihm mitgegründete NSDAP-Ortsgruppe Halstenbek. Er gehörte zum frühen Führungskreis der NSDAP in Schleswig-Holstein; zwischenzeitlich war die Gaugeschäftsstelle der NSDAP Schleswig-Holstein in seinem Haus in Halstenbek untergebracht. Ab 1929 leitete er den neugegründeten Parteikreis Pinneberg, bis 1935 ebenfalls von seinem privaten Wohnsitz aus. 1932 erhielt er eines der begehrten Reichstagsmandate und tritt als Gauredner für die NSDAP auf.
Ab 1933 gehörte er dem Kreisausschuss Pinneberg an und wurde neben seinen Parteiämtern zum „Landeshandwerksmeister“ und zum Leiter der Handwerkskammer Lübeck (und später auch Altona) ernannt. Auf der Verbandstätigkeit lag in der Folgezeit auch Schramms Hauptaugenmerk, 1937 übergab er sein Amt als Kreisleiter in Pinneberg an Emil Paulsen. Hintergrund war neben einer Affäre in der Kreisleitung, in dessen Zuge der Kreisgeschäftsführer Suizid beging, vor allem der Konflikt Schramms mit dem Leiter der Deutschen Arbeitsfront und NSDAP-Reichsorganisationsleiter Robert Ley, bei dem es unter anderem um Schramms Karriereambitionen als „Reichshandwerksmeister“ ging. Dieses Amt übernahm Schramm tatsächlich 1938 zusammen mit der Leitung der Reichsgruppe Handwerk und übte es bis 1945 aus. 1944 gehörte er zu den ehrenamtlichen Richtern, die an den Volksgerichtshof bestellt wurden und dort an Urteilen beteiligt waren.
Über seinen Lebenslauf nach 1945 ist wenig bekannt. Belegt ist, dass er wie viele ehemalige schleswig-holsteinischen Nationalsozialisten verhaftet und im Juni 1945 in eines der Internierungslager der Britischen Besatzungszone gebracht wurden. Seine Internierung endete im April 1948 ohne sich vor einem der Spruchgerichte der Britischen Zone verantworten zu müssen, weil er sein Amt als Parteifunktionär nicht mehr nach 1939 ausgeübt hatte, denn die Anklagen wegen Kenntnisverbrechen vor diesen Gerichten bezogen sich allein auf den Zeitraum des Krieges.
Nach seiner Entlassung aus der Internierung verzog Schramm nach Wohltorf bei Reinbek/Kreis Herzogtum Lauenburg, wo er über Grundbesitz verfügte. Dort stellte er sich 1949 seinem Entnazifizierungsverfahren, aus dem er zunächst als „Minderbelasteter“ (Entnazifizierungskategorie III) hervorging, was nicht nur das Verbot in leitender Position tätig zu sein zur Folge hatte, sondern auch eine Sperrung seines Privatvermögens. 1950 erfolgte die Umstufung in Katergorie IV („Mitläufer“) und die Aufhebung der meisten Beschränkungen.
Es gibt verschiedene Hinweise darauf, dass Ferdinand Schramm in der Bundesrepublik versuchte wieder politisch aktiv zu werden, unter anderem indem er (vergeblich) für den Deutschen Bundestag kandidierte und zwar für die „Deutsche Partei“, eine rechtsgerichtete Partei und Sammelbecken für Nationalkonservative und ehemalige Nationalsozialisten, das es in Schleswig-Holstein in den 1950er Jahren mehrfach in den Landtag schaffte.
1964 starb Ferdinand Schramm.

Text: Dr. Sebastian Lehmann

 

Ergänzung:
Nach dem Verbot der rechtsextremen „Sozialistischen Reichspartei“ (SRP) im Oktober 1952 durch das Bundesverfassungsgericht versuchte Ferdinand Schramm eine Tarnorganisation aufzubauen, um das Parteiverbot zu umgehen. Die Große Strafkammer des Landgerichts Hamburg verurteilte ihn hierfür am 4. Februar 1953 zu einer Gefängnisstrafe von acht Monaten.[1] Zu der Bundestagswahl am 6. September 1953 kandidierte Schramm erfolglos für den „Dachverband der Nationalen Versammlung“ (DNS), einem Wahlbündnis meherer rechter Gruppierungen.[2]

Jörg Penning

Veröffentlicht von Michael Plata am

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