Angeklagter im sechsten Offenborn-Prozess (Geschäftsnummer 10.0.Js.143.35.F.), Verurteilung am 03.02.1936 wegen Vorbereitung zum Hochverrat zu 2 Jahren Gefängnis.
„… Colmorgen gehörte seit Frühjahr 1930 der KPD und der Roten Hilfe an. Ende Januar, Anfang Februar 1934 ist er auf Wanderschaft gegangen und hat seine kommunistische Betätigung eingestellt. Auch bei ihm liegt, wie er behauptet und ihm zu glauben ist, eine gewisse Wandlung der politischen Anschauung vor, da auch er im Jahr 1934 im Freiwilligen Arbeitsdienst war. …“[1]
[1] Urteil des 3. Strafsenats des Kammergerichts Berlin vom 03.02.1936 (Geschäftsnummer 10.0.Js.143.35.F.).
Quelle: Stadtarchiv Elmshorn