Stadtverordneter (= Stadtvertreter) des Wahlvorschlages „Nationaler Zusammenschluss“; gewählt am 12.03.1933; ; er konnte jedoch ins Amt nicht eingeführt werden, weil Vater und Sohn nach den neuen Bestimmungen nicht gleichzeitig ein städtisches Amt führen durften[1].
[1] Vgl. H.E. Wolf, Zur nationalsozialistischen Machtergreifung in der Stadt Uetersen – vorläufiger Bericht, Uetersen 1979, S. 14
Erstellt von Erhard Vogt