Eine unbedachte Äußerung auf einer Sylvesterfeier führte für einen Arbeiter zu ernsthaften Konsequenzen.
Wie viele andere Quickborner feierte auch Karl Rummel den Jahreswechsel 1937/38 im Gasthaus Schützenhof an der Kieler Straße. Vor der Tür der Gastwirtschaft kam ihm ein Besucher entgegen, der Rummel die Worte „Prost Neujahr“ zurief. Diesen Neujahresgruß erwiderte er, vermutlich durch das fröhliche Feiern schon recht angeheitert, mit dem kommunistischen Gruß „Rot Front“. Der sich hierauf beleidigt fühlende Gast verwickelte Rummel in eine verbale Auseinandersetzung, in der weitere schmähende Äußerungen fielen. Eine erfolgte Anzeige führte zu einer Verurteilung vor dem Schöffengericht in Elmshorn wegen Beleidigung in Tateinheit mit groben Unfug zu einer Gefängnisstrafe von zwei Monaten.[1]
Ich bin im Schuetzenhof aufgewachsen. Dort habe ich von 1953 bis 1977 gelebt. Seit 1993 lebe ich den USA.
Moin Marcel,
hast du aus der Zeit wo du im Schützenhof gewohnt und gelebt hast noch alte Bilder, die du mir schicken könntest?
herzlich matthias