Angeklagter im ersten Offenborn-Prozess (Geschäftsnummer 10.0.Js.143.35.A.), Verurteilung am 13.12.1935 wegen Vorbereitung zum Hochverrat zu 2 Jahren und 6 Monate Zuchthaus, 3 Jahren Ehrverlust und Zulässigkeit der Polizeiaufsicht.
„.. Weidemann ist seit 1929 Mitglied der KPD und der Roten Hilfe, hat bis zu seiner Verhaftung an beide Beitrag gezahlt, bei Heinrich und Georg Schädlich, Niedlich und Hargens laufend Beiträge für die Partei selbst kassiert, das gesamte illegale Material für die Rote Hilfe in Empfang genommen und an Jürgensen weitergeleitet.
Er hat sich als wichtiges Glied in die Organisation der Roten Hilfe und der KPD eingeführt, durch seine Tätigkeit zur Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts in der kommunistischen Partei beigetragen und durch sie die breiten Massen der Bevölkerung in kommunistischem Sinne beeinflusst. …“[1]
Erstellt von Erhard Vogt
[1] Urteil des 3. Strafsenats des Kammergerichts Berlin vom 13.12.1935 (Geschäftsnummer 10.0.Js.143.35.A.), Quelle: Stadtarchiv Elmshorn.