27. Juni 1922: Der Elmshorner Bildersturm – Fünftausend protestieren anläßlich des Mordes an Walter Rathenau

Eingangsbereich der Bismarckschule, Ort der Flaggenschändung; Fotograf unbekannt StAE
Dr. Rudolf Bünte, Oberstudiendirektor an der Bismarckschule von 1910-1932; Fotograf unbekannt, Sammlung Rasmussen
27. Juni 1922
Bismarckstraße 2, Elmshorn

 

Von Yannic Dickenhausen

Antifaschistischer Stadtrundgang 2016, Station Schulstraße Bismarckschule Elmshorn

 

Wir befinden uns hier vor der Bismarckschule, an der es am 27. Juni 1922 zum „Elmshorner Bildersturm“[1]  kam. Drei Tage zuvor, am 24. Juni wurde in Berlin der  jüdische Außenminister Walther Rathenau von Rechtsextremisten ermordet.  In Folge dessen rückten die Arbeiterparteien wieder dichter zusammen und am Tag seiner Beisetzung am 27. Juni fanden in der ganzen Republik Demonstrationen gegen rechts statt. Auch in Elmshorn wurde am Alten Markt zu einer Demonstration aufgerufen. Zu der ca. 5000 Personen kamen. Alle städtischen Gebäude sollten zu diesem Anlass die neue Fahne“SchwarzRotGold“ flaggen.

An der Bismarckschule, die seit 1910 durch den stark national-konservativen Schulleiter Dr. Rudolf Bünte geführt wurde,  wurde auf Veranlassung des Elmshorner Magistrats an diesen Tag zum ersten Mal die neue Flagge der Republik gehisst. Zuvor hatte sich der Schulleiter immer geweigert und weiter die Flagge des Kaiserreiches gehisst. Dabei kam es zu einem Zwischenfall durch Schüler, die die Flagge abnahmen und in den Dreck traten. Die Geschehnisse verbreiteten sich in Windeseile in ganz Elmshorn und lösten bei allen Anhängern der Republik große Empörung aus. In der sofort nach dem Vorfall einberufenen Lehrerkonferenz versuchten die Schüler ihre Tat abzuschwächen. Man habe sich die neue Fahne der Republik nur einmal näher ansehen wollen und dabei sei sie in den Dreck gefallen. Bünte nennt das Ganze einen „Dummenjungenstreich“. Er sieht sich auch berechtigt, die an die Schüler ausgehändigte neue Reichsverfassung durch Herausschneiden der Einleitung zu verstümmeln. [2]

Die Inschutznahme der Tat durch milde Strafen der Lehrerkonferenz stösst in der Arbeiterschaft auf heftige Kritik. Eine Arbeiterordnung wurde in dieser Angelegenheit dann bei Dr. Bünte vorstellig.

Um sich und seine Schule von dieser Tat zu distanzieren  wird der Schulleiter  dazu aufgefordert, die Demonstration mit einer Roten Fahne  anzuführen. Um sicherzustellen, dass der Schulleiter auch wirklich mitmacht, sollte dieser während der Demonstration von einer Delegation von Arbeitern aus seiner Wohnung abgeholt werden. Um 12 Uhr stellten die meisten Betriebe ihren Betrieb ein um den Beschäftigten die Möglichkeit zu geben an der Demonstration teilzunehmen. Die Demonstrationsroute führte zuerst zu der Wohnung  des Schulleiters um diesen abzuholen. Auf dem Weg kam die Demonstration an der Sparkasse und der Kreditbank vorbei, in denen immer noch gearbeitet wurde. Die Beschäftigten wurden dann von der Masse dazu gezwungen, sich der Demonstration anzuschließen. Bei der Wohnung des Schulleiters angekommen, war dieser schon zur Bismarckschule geflüchtet. Daraufhin zog die Demonstration weiter zur Schule. Dabei kamen sie an dem Verlagsgebäude der damals stark rechtslastigen Zeitung Elmshorner Nachrichten vorbei , drangen in das Gebäude ein, zerstörten Bilder von Kaiser Wilhelm II und Hindenburg und zwangen den Verlagsleiter vor der Demonstration zu erklären, dass er in Zukunft eine ausgewogenere Berichterstattung gewährleistet. An der Schule angekommen stürmten eine Gruppe von Personen die Schule, zogen durch die Klassenzimmer, rissen alle Bilder und Gegenstände aus dem Kaiserreich von den Wänden und schmissen sie auf die Straße. Anschließend wurde von der Schule aus verkündet: “Die Bismarckschule ist von wilhelminischen Bildern gesäubert.“[3]

 

Die Folgen der Demonstration allerdings waren mehrere Gefängnisstrafen wegen Nötigung, Landfriedensbruch, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung. Noch ein dreiviertel Jahr später wurde dagegen von Direktor Bünte in einer allgemeinen Lehrerkonferenz einer der beteiligten Schüler in Schutz genommen und die Schändung der Fahne der Republik als „unüberlegte Handlung in einer politisch hochbewegten Zeit“ abgetan. Dieser sei „das Opfer der unglücklichen politischen Verhältnisse geworden.“ [4]

[1] Alfred Rasmussen, Der „Elmshorner Bildersturm“ in „Elmshorner Arbeiterinnen und Arbeiter im politischen Widerstand 1914 – 1935, Elmshorner Geschichte, Hrsg. Michael Plata, Horst 2011

[2] Bismarckschule Elmshorn, Protokolle der Sitzungen des Lehrerkollegiums, Band 1 1921-1923, 27. Juni 1922

[3] Elmshorner Nachrichten vom 28.6.1922, zitiert nach Alfred Rasmussen „Der Elmshorner Bildersturm“

[4] Bismarckschule Elmshorn, Protokolle der Sitzungen des Lehrerkollegiums, 9. Februar 1923

 

 

Bismarckschule Elmshorn

Protokolle der Sitzungen des Lehrerkollegiums

 

Band 1

1921-1933

 

Fußnote 2

Hier: Auszüge 1922/23

 

Dringende Sonderkonferenz am Dienstag, den 27. Juni 1922, 10 3/4 Uhr.

 betr. das Herunterholen der neuen Reichsfahne von dem Mast vor der Anstalt.

Anwesend sind sämtliche Herren des Kollegiums. außer den beurlaubten Studienräten Reitz u. Schramm

In der 2. Pause haben 3 Sekundaner die anläßlich der Beerdigung Rathenaus auf Halbmast gehißte Reichsfahne heruntergeholt.

Es wurden verhört:

Holst O II:

Wie seid ihr dazu gekommen, euch an der Fahne zu vergreifen?

Die Schüler haben angenommen, daß auf Veranlassung des Stud. Rat Möller die Fahne aufgezogen wurde. Petersen, Breckwoldt, Holst, Strecker Brunner u. Wiese hätten nun die Fahne heruntergeholt. Einige Schüler (u.a. Strecker) hätten gewarnt, die Flagge doch wieder heraufzuziehen. Die Äußerung, daß St. R. Möller die Fahne in die Anstalt gebracht habe, will er von einem jüngeren Schüler gehört haben

Petersen U IIr:

Die Schüler sagten, sie wollten keine republikanischen Fahnen an der Anstalt haben. Die Flagge wäre Eigentum der Schule, eine Bismarckschule könne die neue Flagge nicht dulden. So hätten sie angefangen, die Fahne loszubinden; 3 haben sich daran beteiligt; die Fahne fiel zu Boden; die Schüler riefen „Bravo” dazu.

Stud. Rat. Möller habe die Fahne in die Schule gebracht. Das Betreten der Fahne mit Füßen gibt er zu, ist aber durch das Klingelzeichen zur Eile veranlaßt worden. Nach Aussagen des Kollegen Schulz will aber Lehrer Ottens anderes gesehen haben.

Holst:

hat auch nicht gesehen, daß die Flagge mit Füßen getreten worden ist.

Breckwoldt U IIr:

gibt zu, daß er die Flagge mit heruntergeholt hat, aber mit den Füßen will er sie nicht getreten haben.

Strecker O IIrg:

(er scheint der Ruhigste und Verständigste zu sein u. gibt eine objektive Darstellung des Vorfalles): Die Schüler standen in der Pause am Hofgitter, sie wollten sich die neue Fahne ansehen, und „dann mußte sie herunter”, wie man sagte, weil

  1. St.Rat Möller sie hätte aufhängen lassen und
  2. eine Bismarckschule diese Fahne nicht dulden dürfe. Daß eine Beleidigung der Republik beabsichtigt worden sei, glaubt er nicht.

Es sei

  1. aus Oppositionslust gegen St.Rat Möller und
  2. gegen die Farben der Republik gerichtet.

Stud. Rat Seydel bzw. Ass. Vollert bemerken, daß Schüler anderer Klassen den Vorgang gesehen bzw. Hurra geschriehen haben,

Der Direktor glaubt, daß es sich in erster Linie um einen Dummenjungenstreich handelt. Kollege Schulz faßt die Sache weiter auf und betont, daß die Tat symbolisch zu verstehen ist; er schließt sich der Ansicht des Kollegen Möller an, daß die Schüler die Bedeutung des Halbmastflaggens kennen und respektieren mußten.

Koll. Seydel will den Angriff auf einen einzelnen Lehrer zurückgewiesen wissen.

Zur Ermittlung des Tatbestandes muß erst die wichtige Frage, ob die Fahne absichtlich getreten ist, richtig gestellt werden. Stud. Rat Humpf u. Ass. Vollert haben von ihren sämtlichen Schülern, die Zeugen waren, erfahren, daß die Flagge nicht getreten worden ist.

Lehrer Ottens von der benachbarten Volksschule kommt persönlich in die Konferenz und erklärt, er habe dem Koll. Schulz nichts davon gesagt, daß die Fahne mit Füßen getreten wurde.

Nunmehr stimmen die Aussagen des Herrn Ottens mit denen der Schüler überein.

Stud. Rat Möller bemerkt, daß – was die Tat hätte verhindern können – nämlich ein Vertrautmachen der Schüler unserer Anstalt mit der republikanischen Fahne und der Verfassung von Weimar überhaupt unterblieben ist; hierfür spräche auch der Umstand, daß der Direktor sich für berechtigt gehalten habe, aus den den abgehenden Schülern ausgehändigten Geschenkexemplaren der neuen Reichsverfassung die Einleitung herauszuschneiden und sie so verstümmelt als Geschenk des Reiches auszuhändigen. Der Direktor antwortet hierauf, daß er sich dazu nicht nur für berechtigt, sondern verpflichtet halte, weil parteipolitische Beeinflussung der Schüler verboten sei.

Über das Strafmaß: Alle 3 Schüler sind gleich zu bestrafen und zwar

  1. wegen Übertretung der Schulordnung und
  2. wegen des Protestes gegen die Farben der Republik.

 

 

Stud.Rat Deneken beantragt 2 Stunden Arrest; Oberstudienrat Rüschmann ist für die Androhung der Verweisung von der Anstalt.

St.Rat Humpf schliesst sich dem an und betrachtet die Sache auch als eine politische Demonstration, ebenso die Kollegen Ullrich und Möller. Stud.Rat Seydel beantragt gleichzeitige Bekanntmachung des Urteils vor versammelten Schülern.

Es wird als Strafe festgesetzt für Petersen, Holst und Breckwoldt: Die Androhung der Verweisung von der Anstalt.

Dieser Beschluß wird sofort dem in der Aula versammelten Schülern vom Direktor mitgeteilt.

Da der Lehrkörper aus den Äußerungen der Schüler den Eindruck gewinnt, daß diese sich der Tragweite ihrer Handlung

nicht bewußt gewesen sind, sieht er von der Verhängung der schwersten Strafe, der Verweisung ab.

Der Schüler Strecker äußert auf nochmaliges Befragen, daß das Herunterholen der Flagge auch mit in dem Ärger begründet sei darüber, daß am Abtretungstag Oberschlesiens nicht gepflaggt sei, heute dagegen wohl.

 

 

…………………

 

Fußnote 4

Dringende allgemeine Lehrerkonferenz am Freitag dem 9. Februar 1923

 Anwesend sind die Herren des Kollegiums mit Ausnahme der beurlaubten StR Seydel u. StAss. Müssel.

 

  1. I) Mitteilungen durch den Direktor
  2. a) Mitteilg. d. Magistrats d. Stadt Pinneberg, betr. Prüfungen an der Mittelschule in Pinneberg
  3. b) Mittlg. d. Magistrats d. Stadt Elmshorn, betr. Reinigung der in der Turnhalle liegenden Matten durch den Spielverein „Holsatia“
  4. c) Anfrage des allgemeinen empfohlenen Rezitators Schwamborn, ob er demnächst einen Rezitationsvortrag an der Bismarckschule halten könne. Das Kollegium ist für einen Vortrag
  5. d) Anmeldung von 4 Schülerinnen des Lyzeums für den Eintritt in d. Bismarckschule zu Ostern 1923
  6. e) Verfg. d. Prov. Sch.K. vom 31.I.23 betr. Angabe d. Größe der Turnabteilungen in den Jahresberichten
  7. f) Der Direktor macht bekannt, daß für den Jahresbericht vom Schulschreiber Listen angefertigt sind, in die die Herren die notwendigen Angaben betr. gelesener Lektüre, angefertigter Arbeiten etc in möglichst leserlicher Schrift eintragen wollen.
  8. g) Verfg. d. Pr. Sch. K. vom 31.I.23 betr. Anschaffung von Büchern für pädagogische Seminare durch Austausch von Büchern
  9. h) Pr. Sch.K. vom 1. II. 23 betr. Hinweis der Schüler auf den handwerklichen Beruf

 

  1. Disziplinarfall wegen dem Untersekundaner Breckwoldt.

Dazu ist ein stenographischer Bericht niedergeschrieben, der den Disziplinarakten zugefügt ist.

Kurzer Auszug aus diesem Bericht:

Koll. Reitz, als Klassenlehrer der Untersekunda, macht die Konferenz mit dem Fall bekannt.

Am Abend des Donnerstags d. 1. II. gegen 10 h nach dem Turnen des Schülerturnvereins „Bismarck“ sind die Unterprimaner Rupell, Schlaak, Stubenrauch und Bendixen, der Oberprimaner Wagler und der Untersekundaner Breckwoldt in die Gastwirtschaft von Fehrs gegangen und haben dort bis kurz vor 11 h getrunken. Durch den Genuss von zusammengegossenem Grog und Bier ist Breckwoldt bald so betrunken gewesen, daß er kurz nach dem Verlassen des Lokals vollkommen zusammengebrochen und dann um 1 1/2 h  nachts  im bewußtlosen Zustand von den Primanern in seiner Pension abgeliefert ist.

Breckwoldt schildert, wie nachher durch die Aussage der Primaner festgestellt wird, den Verlauf des Abends wahrheitsgetreu. Ihm ist danach zuerst ein Glas mit dem Gemisch von Grog u. Bier von Stubenrauch zugeschoben worden, das er dann ausgetrunken hat. Zusammengegossen sind diese Getränke von dem Unterprimaner Bendixen, der das Gemisch dann zunächst  dem Unterprimaner Stubenrauch zum Trinken vorgesetzt hat. Dieser hat es dann an Breckwoldt weitergereicht. Später hat Br. noch verschiedene Gläser dieses Gemischs getrunken.

Die Primaner, mit Ausnahme von Bendixen, bestätigen, nachdem sie sich zunächst, vielleicht aus Klassengeist, in kleinere Widersprüche verwickelt haben, die Aussagen Breckwoldts.

Es kam vor allen Dingen darauf an, zu erfahren, wer die Anregung zum Zusammengießen der beiden Getränke gegeben und sie dann auch zuerst zusammen gegossen hatte. Einwandfrei festgestellt wurde also, daß Bendixen der Urheber gewesen ist.

Bendixen, der gleich den anderen Primanern nur wenig getrunken hat, will von der ganzen Angelegenheit nichts Genaues mehr wissen. Er gibt zu, dass das, was seine Klassenkameraden angegeben haben, wohl stimmen kann. Im allgemeinem macht Bendixen nach seinen Aussagen einen recht schlechten Eindruck. Seine Aussagen klingen recht wenig glaubwürdig, dazu kommt, daß nach Angabe des Kollegen Oberhoff von Bendixen geäußert sein soll, er würde vor der Konferenz alles ableugnen.

Für Breckwoldt, der sich bei diesem Gelage anscheinend nichts gedacht hat, kommt straferschwerend in Betracht, daß er wegen Beteiligung am Niederholen der Reichsflagge vor dem Schulgebäude am Beerdigungstage von Rathenau mit dem Consilium abeundi und etwas später wegen eines dummen Streiches mit 2 Stunden Arrest bestraft worden ist. Andererseits wird festgestellt, daß bei Br. durchaus keine schweren moralischen Vergehen vorliegen.

Bei dem Niederholen der Flagge handelt es sich um eine unüberlegte Handlung in einer politisch hoch bewegten Zeit. Br. ist das Opfer der unglücklichen politischen Verhältnisse geworden.

Gegen Breckwoldt, der kurz vor dem Abschlußexamen steht, wird folgende Strafe ausgesprochen:

4 Stunden Arrest, in der mündlichen Schlußprüfung Prüfung in allen Fächern

Die Primaner, außer Bendixen, erhalten wegen Übertretung der Schulordnung 3 Stunden Arrest.

Bendixen, der bereits wegen Verkehrs in Lokalen mit Frauenbedienung und ähnlicher Vergehen mit Verweisung von einer anderen Anstalt bestraft worden ist, erhält die Strafe 4 Stunden Arrest und eine Bewährungsfrist.

Läßt er sich in dieser Zeit irgendwelche Vergehen gegen die Schulordnung, besonders in Hinsicht auf den Besuch von Wirtschaften und Rauchen auf der Straße zu Schulden kommen, muß er die Anstalt verlassen.

Genaues über den Verhandlungsverlauf ist von dem stenographischen Bericht zu entnehmen.

 

Bünte                     Vehrenkamp

Veröffentlicht von Rudi Arendt am

Kommentieren Sie den Beitrag

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert **

*

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Navigiere zu
Themen
  • Arbeitslager
  • Ereignis
  • Jugend
  • Nazi-Organisation
  • Person
  • Verfolgung
  • Widerstand
  • Alle Kategorien aktivieren