Am Tag nach dem Reichstagsbrand verabschiedeten die Nationalsozialisten am 28. Februar 1933 die „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat“, nach der es u.a. möglich war, politische Gegner in „Schutzhaft“ zu nehmen.
Reichsgesetzblatt 1933, Teil 1, S. 83.
Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert **
Ja, füge mich zu der Mailingliste hinzu!
CAPTCHA Code *
Δ
Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.