Wiedergutmachungsverfahren Oskar Lötje
Aussage des Landwirts August Storjohann, Amtsgericht Pinneberg, 17. November 1959:[1]
„Es war wohl Ende des Jahres 1944, als eines Tages der Polizeibeamte Klövkorn zu mir kam und mich fragte, ob ich mit Juden Geschäftsverbindungen habe. Ich verneinte diese Frage zunächst, worauf er mir vorhielt, dass ich doch Kartoffeln an die Familie Lötje geliefert habe. Ich erwiderte ihm, dass das ja auch Menschen seien und sie ihren Einkellerungsschein ordnungsmässig bei mir abgegeben hatten. Darauf antwortete Klöfkorn, wenn ich nicht wisse, wie ich mit ihnen umzugehen habe, werde er mich zum Amtsvorsteher [Wilhelm Kolz] bringen, der mir das dann sagen werde. Ich bin dann auch zum Amtsvorsteher vorgeladen worden. Dieser erklärte mir, dass ich keinen persönlichen Umgang mit der Familie Lötje haben sollte und dass es mir verboten sei, diese in mein Haus kommen zu lassen. Auf meinen Einwand, dass die Familie Lötje christlich eingestellt sei und sie bei mir ja nur an den häuslichen Andachten teilnähme, erwiderte er, dass ändere nichts an der Sache. Die Familie Lötje könne in die Kirche gehen, aber nicht zu mir kommen. Daraufhin unterblieben dann auch die Besuche seitens des Antragsstellers [Oskar Lötje bzw. seiner Frau]. Kurz bevor der Antragstellerr fortkam aus Quickborn, war er noch bei mir gewesen und hatte gesagt, dass er abgeholt werden würde. Ich ging dann zu seiner Frau und fragte sie, wovon sie denn lebe. Sie erklärte mir, dass sie schon bei der Gemeinde angefragt habe, aber keine Stelle für sie zuständig sei. So habe ich ihr, bis zu dem Zeitpunkt, als ihr Mann wieder da war, laufende Unterstützung gewährt, so dass sie sich wenigstens die notwendigsten Lebensmittel von den Lebensmittelkarten kaufen konnte. Das sah ich als meine christliche Pflicht an.„