Pinneberger Tageblatt, 06.01.1934:
„Der 51jährige Maschinenbauer Hugo H.aus Quickborner Heide, ein Mann der früher der KPD. angehörte, soll Anfang Oktober 1933 öffentlich behauptet haben, die Sammlung des Opferringes zu wohltätigen Zwecken würden für Parteizwecke der NSDAP. benutzt und so den Erwerbslosen entzogen. Dr. Goebbels habe 25000 RM für die neuen Uniformen der SA. zur Verfügung gestellt. Auch dieses Geld hätte besser für Arbeitsbeschaffung und für soziale Zwecke verwendet werden sollen. H., der bald nach diesen Äußerungen wegen anderer Sachen für 8 Wochen ins Konzentrationslager gebracht wurde, hatte sich nun wegen Vergehens gegen §3 der Verordnung des Reichspräsidenten zur Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung der nationalen Erhebung vom 21.3.1933 vor dem schleswig-holsteinischen Sondergericht in Altona zu verantworten. Das Gericht sprach H. mangels ausreichenden Beweises frei, weil der einzige Zeuge, der vor Gericht zu H.’s Ungunsten aussagte, mit dem Angeklagten seit längerer Zeit verfeindet ist und vielleicht unterbewusst seine Aussage doch wohl etwas gefärbt haben kann. Unter diesen Umständen hielt es das Gericht für bedenklich, allein auf die Aussage dieses Mannes eine Verurteilung zu stützen.“