In der Erste Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935 legten die Nationalsozialisten entsprechend ihrer Rassenideologie fest, wer als Jude oder „Mischling“ zu gelten hat und dementsprechend als Reichsbürger anzusehen sei.
Reichsgesetzblatt, Band I, 1935, Blatt 1333 f.