Franz Janzen wurde zusammen mit August Mohr und Hermann Bruhn 1938 im Rahmen der Verhaftungsaktion „Arbeitsscheu Reich“ in Quickborn festgenommen und in das KZ Buchenwald verschleppt. Über die Verhaftung berichtete er in der Nachkriegszeit im Zusammenhang mit einem Wiedergutmachungsverfahren:
„Derzeit wohnhaft in Quickborn i. Holst. erhielt ich am Abend des 20.4.38 durch den damaligen Bezirks-Oberlandjäger Gruber [gemeint ist Grube, der Verfasser] die Aufforderung in’s Haus gebracht, am nächsten Tage, also dem 21.4.38 im Geschäftszimmer des Amtsvorstehers zu erscheinen. Pünktlich 8 Uhr früh zur Stelle, wurde mir und eine Reihe anderer Einwohner Quickborns vom derzeitigen Amtsvorsteher Willi Kolz erklärt, er habe die Vorladung deswegen ergehen lassen, weil im Landrat Pinneberg einen Vernehmung stattfinden solle. Wir wurden dann auch gemeinsam unter Begleitung von 4 Landjägern per Auto in das Kreishaus in Pinneberg gefahren. Die hier vorgenommene Vernehmung bestand darin, daß durch die Landjäger ein umfangreicher Fragebogen über Familien- und Militärverhältnisse ausgefüllt wurde. Daraufhin beförderte man uns wieder per Bus zu einem Fotografen um uns anschließend im Gerichtsgefängnis in Pinneberg einzuliefern. Ohne irgend eine Erkläruung oder richterliche Vernehmung wurden wir hier vier Wochen festgehalten. (…) Nach zweitägigem Aufenthalt in Kiel überführte man mich alsdann nach dem Konzentrationslager BUCHENWALD bei Weimar. Hier wurde mir kurz und bündig mit absichtlich nicht verborgener Ironie eröffnet, daß ich mich auf Anordnung des Geheimen Staatspolizeiamtes Berlin im KZ-Buchenwald befände, daß mein Bart unter Umständen bis tief in die Erde hineinwachsen könne und ich der unumschränkten Gewalt der die Bewachung des Lagers stellenden Totenkopf-SS-Standarte unterstellt sei. Jeder einzelne SS-Mann sei als Herr und Gebieter anzusehen.„[1]