In jährlichen Abständen hatten die NSDAP-Kreisleiter einen vertraulichen Begutachtungsbogen über die NSDAP-Ortsgruppenleiter auszufüllen und der Führungspersonalakte beizufügen. (Quelle: Landesarchiv Schleswig-Holstein, Abt. 352 Itzehoe Nr. 538)..
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